Abrechnung auf Stundenbasis
Die Leistungen der Senioren-Assistenz werden auf Stundenbasis abgerechnet. Mit jeder Rechnung erhalten Sie einen detaillierten Leistungsnachweis, so dass die Kosten jederzeit transparent bleiben.
Rechnungen sind steuerlich absetzbar
Die Kosten der Senioren-Assistenz sind steuerlich absetzbar. Es handelt sich hierbei um haushaltsnahe Dienstleistungen (gem. § 35 Abs.2 Einkommensteuergesetz). Demnach können 20 % der
Aufwendungen (Höchstgrenze 4.000 Euro/Jahr) steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt erstattet also 20 % des gezahlten Honorars zurück.
Kostenübernahme durch Pflegeversicherung
Eine Kostenübernahme durch der Pflegeversicherung ist möglich. Voraussetzung ist, dass dem Kunden ein Pflegegrad zuerkannt worden ist.